Indirekt-Einleiterkataster

Meldungen an die Kläranlage.

Gemäß §32b des Wasserrechtsgesetzes ist jeder Kanalisationsunternehmer verpflichtet alle Unternehmen, die Abwasser in eine öffentliche Kanalisation ableiten und dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in einem Verzeichnis s.g. Indirekteinleiterkataster zu erfassen.

Informationen zur Kläranlage finden Sie unter www.moedling.at/klaeranlage

Zuständig


 
Kontaktdaten von Herbert Huber
Leiter Kläranlage
Herbert Huber
Eumigweg 194
2351 Wiener Neudorf
Tel: +43 2236 400 551
Mobil: +43 664 83 33 755
Fax: +43 2236 400 560
herbert.huber@moedling.at
Kläranlage