Katzen-Haltung mit Verantwortung!

17.01.2018 10:36

Mödlinger Tierschutzverein informiert bsonders Halter von "Freigang-Katzen".

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes 2017 sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten:
U.a. wurde auch der Begriff „Zucht“ neu definiert und die Kastration von Katzen, die nicht der Zucht dienen, wird Pflicht. 

Verpflichtende Kastration von Katzen
Die 2. Tierhaltungsverordnung sieht vor, dass Katzen (sowohl weibliche als auch männliche), die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen sind, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.

Wobei in § 4 (14) Tierschutzgesetz der Begriff „Zucht“ neu definiert wird:
Zucht ist die Fortpflanzung von Tieren unter der Verantwortung des Halters durch

a) gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts oder  
b) gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung oder  
c) das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder  
d) durch Anwendung von Techniken der Reproduktionsmedizin.

Somit fallen auch alle Katzen, deren Fortpflanzung durch den Halter nicht verhin-dert wird, z.B. bei Tieren mit Freigang, gemäß der Definition des Tierschutzgesetzes unter den Begriff einer Zuchtkatze.

Der Begriff Zuchtkatze ist nicht an eine bestimmte genetische Herkunft oder an einen bestimmten Stammbaum gebunden. Auch wenn die zur Deckung eingesetzten männlichen Tiere nicht zugeordnet werden können, handelt es sich um eine Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Katzen sind auch in Mödling beliebte Haustiere!
Katzen sind auch in Mödling beliebte Haustiere! FOTO: Christina Paul

Melde- bzw. Bewilligungspflicht für Zuchtkatzen
Gemäß § 31 Tierschutzgesetz ist die Zucht von Tieren bei der Behörde meldepflichtig bzw. im Falle einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit sogar bewilligungspflichtig.
Zuchtkatzen sind nun mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen und in weitere Folge zu registrieren.

Seit 1.1.2018 steht eine entsprechende Registrierungsmöglichkeit zur Verfügung. In der bereits für die Registrierung von Hunden und Pferden bestehenden Heimtierdatenbank wird für die Registrierung von Zuchtkatzen zusätzlich ein eigenes Register geschaffen.

Eine festgelegte Übergangsregelung sieht vor, dass die Kennzeichnung und Registrierung bereits gehaltener Zuchtkatzen längstens 31.12.2018 zu erfolgen hat.

Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, sind spätestens vor Ausbil-dung der bleibenden Eckzähne zu kennzeichnen und binnen eines Monats nach der Kennzeichnung zu registrieren. Diese Bestimmung (§ 24a Abs. 3a, 4a Tierschutzgesetz) tritt mit 1.1.2018 in Kraft.

Diese Vorgaben sind auch von Landwirten, die am Hof Katzen mit Freigang halten, zu berücksichtigen.

WAS IST ZU TUN? …

Jede Person, die Katzen mit Freigang hält, hat diese

  • entweder gemäß Anlage 1 Z 2 (10) der 2. Tierhaltungsverordnung kastrieren zu lassen oder 
  • gemäß § 24a Tierschutzgesetz kennzeichnen und registrieren zu lassen (Zuchtkatze) und gemäß § 31 Abs. 4 Tierschutzgesetz die Zucht bei der Behörde zu melden bzw. im Falle einer gewerblichen oder sonstigen wirt-schaftlichen Tätigkeit gemäß § 31 Abs. 1 Tierschutzgesetz bewilligen zu lassen.
  • Bitte lassen Sie ihre Hauskatzen kastrieren und Impfen!
    Bitte melden Sie der Gemeinde gesichtete Streunerkatzen, damit sie eingefangen und kastriert werden können!

Verwilderte Hauskatzen
Der Mödlinger Tierschutzverein bemüht sich seit Jahren um verwilderte Hauskatzen die sich in jedem Ort befinden und sich leider sehr stark vermehren.
Es handelt sich um Tiere die einmal Hauskatzen waren und sich selbst überlassen verwildern, diese scheuen Tiere kann man nur einfangen, kastrieren und wieder an ihrem gewohnten Platz wieder frei lassen, einsperren oder Tierheim wäre für diese Tiere eine Tierquälerei.
Jahrein und aus kastrieren der Mödlinger Tierschutzverein und auch andere Vereine freilaufenden Hauskatzen, leider ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, weil viele Tierbesitzer von dies nicht selbst tun lassen, obwohl es bereits schon viele Jahre Gesetz ist.

Unerwünschter Nachwuchs und ausgesetzte Katzen
Das neue Tierschutzgesetz hat sich die Situation sogar noch verschlimmert: Privatpersonen dürfen ihre Tiere nicht mehr vermitteln, so werden diese und ihr unerwünschter Nachwuchs einfach ausgesetzt.
2017 wurden so viele Tiere ausgesetzt wie noch nie, Tendenz steigend!!!
Tiere auf der Straße sind meistens verhungert und krank, auch nicht geimpft und können dadurch unsere Haustiere anstecken. Viele Menschen füttern diese Streunerkatzen lassen sie aber nicht kastrieren was zur Folge hat, dass sie sich noch mehr vermehren.

Linktipp: https://www.tsv-moedling.at/