Hausnummernzuweisung, Hausnummerntafelbestellung

Behördliche vorgeschriebene Zuweisung einer Hausnummer

Sehr geehrter Gebäudeeigentümer!

Gemäß § 31, Abs. 1 und 4 der NÖ Bauordnung 1996 hat die Baubehörde bei Fertigstellung eines neuen Gebäudes eine Hausnummer zuzuweisen und sind die Kosten der Ersichtlichmachung der zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihrer Instandhaltung und Erneuerung vom Gebäudeeigentümer zu tragen.

Die anzubringenden Nummerntafeln können durch die Stadtgemeinde Mödling zum Betrag von ca. € 60.-- bei einer Lieferzeit von ca. 2 Wochen bestellt werden.

Die oft fehlenden bzw. schwer lesbaren Hausnummerntafeln schaffen Probleme bei der raschen Auffindung des Hauses durch Rettung, Feuerwehr, Taxi, etc.

Diese Information gilt nicht nur für neue Häuser, sondern auch für ältere Häuser, an denen überhaupt noch keine Hausnummertafeln angebracht sind.

Zuständig