Indirekt-Einleiterkataster

Meldungen an die Kläranlage.

Gemäß §32b des Wasserrechtsgesetzes ist jeder Kanalisationsunternehmer verpflichtet alle Unternehmen, die Abwasser in eine öffentliche Kanalisation ableiten und dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in einem Verzeichnis s.g. Indirekteinleiterkataster zu erfassen.

Informationen zur Kläranlage finden Sie unter www.moedling.at/klaeranlage

Zuständig