Für Betroffene des Hochwassers hat das Land NÖ rasche Hilfe zugesagt!
Für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden sind folgende Punkte zu beachten.
1) Förderungsträger
Das Land NÖ als Träger von Privatrechten gewährt physischen (natürlichen) und juristischen Personen unter dem Titel „Katastrophenbeihilfe für: Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen“ mit Ausnahme der Gebietskörperschaften eine finanzielle Hilfe zur Beseitigung von unvorhersehbaren und unabwendbaren Vermögensschäden, die durch eine Naturkatastrophe verursacht wurden.
2) Was fällt unter Katastrophen
Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltenden Regenfälle, sind nicht anzuerkennen, soweit sie versicherbar gewesen sind.
3) Ziel
Durch die Gewährung einer Beihilfe zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden, gemäß Punkt 2, soll die geschädigte person zeitnah eine finanzielle Unterstützung erhalten.
4) Beihilfewerber
Beihilfewerber sind physische (natürliche) und juristische Personen, die durch den Eintritt einen Katastrophenereignisses gemäß Punkt 2 in Ihrem Vermögen geschädigt wurden. Gebietskörperschaften sind von dieser Beihilferegelung ausgenommen.
5) Örtliche Zuständigkeit
Die Schäden sind bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet das Schadensereignis eingetreten ist, zu melden. Eine gute Dokumentation der Schäden ist dabei von Vorteil. In einem ersten Schritt ist der Schaden formlos per Mail an bauamt@moedling.at bei der Gemeinde zu melden.
6) Weitere Schritte
Die Stadtgemeinde Mödling wird zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe eine Schadenserhebungskommission bilden.
Wichtige Information betreffende Entsorgung:
Der GVA Mödling - Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz ersucht darum, auf Grund der durch das Hochwasser eingeschränkten abfallwirtschaftlichen Kapazitäten nur dringend notwendige Entsorgungen zu tätigen. Jede vermiedene Mülltonne entlastet das System und unterstützt die Arbeit in den betroffenen Gebieten.
Linktipp: Hochwasser-Hilfe des Landes NÖ