Kundmachungen zur Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025

Aushängezeitraum: 15.10.2024 - 26.01.2025

Wichtige Informationen und Downloads zur Gemeinderatswahl 2025:

  • Wahlzeit ist von 07:00 bis 16:00 Uhr, in welchen Sprengel Sie wählen können, finden Sie hier.

  • Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025 keine Hauskundmachungen an einer zugänglichen Stelle (Hausflur) angeschlagen. Sie haben die Möglichkeit, während der Auflage des Wählerverzeichnisses (Kundmachung der Auflegung des Wählerverzeichnisses für die Gemeinderatswahl) Ihr Wahlrecht zu überprüfen.

  • Wahlkarten über meinewahlkarte.at können bereits beantragt werdenDie Wahlkarten werden rund drei Wochen vor dem Wahltermin ausgestellt.

  • Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden!

  • Die Wahlkarte kann während den Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, abgeholt werden.

  • Die Zusendung erfolgt eingeschrieben an die im Antragsformular angegebene Adresse oder kann persönlich (gegebenfalls auch mit Vollmacht) abgeholt werden.

  • Bei einem schriftlichen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis angehängt werden. Bitte senden Sie Ihren Antrag an wahlamt@moedling.at
     ACHTUNG:
    Bitte jedenfalls bei gewünschter Ausstellung einer Wahlkarte das Formular „Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte“ AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN MITNEHMEN!

  • Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehepartner, Erziehungsberechtigte, andere nahestehende Personen oder sonstige Vertretungsbefugte ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Die Beantragung einer Wahlkarte durch einen Erwachsenenvertreter kommt gleichfalls nicht in Betracht.

  • Bei Ausfolgung einer schriftlich beantragten Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bestimmte Person, MUSS das unten angeführte Formular „Vollmacht und Übernahmebestätigung“ von der Antragstellerin oder dem Antragsteller ausgefüllt werden. Sowohl von der Antragstellerin oder vom Antragsteller als auch von der bevollmächtigten Person ist ein amtlicher Lichtbildausweis (beide im Original) erforderlich!

  • Eine Ausfolgung an den wahlberechtigten anderen Eheteil, eingetragenen Partner oder an einen wahlberechtigten Elternteil bzw. an ein wahlberechtigtes Kind kann nur mit einer Vollmacht erfolgen. Sowohl von der Antragstellerin oder vom Antragsteller als auch von der bevollmächtigten Person ist ein amtlicher Lichtbildausweis (beide im Original) erforderlich!

  • Sonstige schriftlich legitimierte Personen dürfen neben der allenfalls eigenen Wahlkarte nicht mehr als zwei Wahlkarten gegen Übernahmebestätigung ausgefolgt werden. Sowohl von der Antragstellerin oder vom Antragsteller als auch von der bevollmächtigten Person ist ein amtlicher Lichtbildausweis (beide im Original) erforderlich!

  • Letztmöglicher Zeitpunkt zur Beantragung einer Wahlkarte:
    Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann bis Mittwoch, den 22. Jänner 2025, schriftlich (auch per Fax: +43 2236 23373 oder E-Mail: wahlamt@moedling.at), danach bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr nur mündlich gestellt werden.
    Wenn aber eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist, ist die schriftliche Antragstellung bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr möglich. Sowohl von der Antragstellerin oder vom Antragsteller als auch von der bevollmächtigten Person ist ein amtlicher Lichtbildausweis (beide im Original) erforderlich!

Downloads zur Gemeinderatswahl:

 Informationen zur Gemeinderatswahl vom Land NÖ gibt es hier

Stadtnachrichten zur Gemeinderatswahl (1,39 MB) - .PDF

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