Wird ein unter Schutz stehender Baum entfernt, so ist für jeden entfernten Baum eine Ersatzpflanzung gem. nachfolgenden Bestimmungen auf demselben Grundstück vorzunehmen.
Anzahl: Das Ausmaß der Ersatzpflanzung bestimmt sich derart, dass pro angefangenen 50 cm Stammumfang des entfernten Baumes, gemessen in 1 m Höhe, ein Ersatzbaum verschulter Qualität mit einem Stammumfang von 16-18 cm zu pflanzen ist. Die Anzahl der Ersatzpflanzungen wird für jeden entfernten Baum mit maximal drei Bäumen begrenzt.
In den meisten Fällen muss aber nur im Verhältnis 1:1 nachgepflanzt werden, nämlich wenn:
- Bäume durch ihren Wuchs oder Zustand den Bestand von bewilligten Anlagen oder deren widmungsgemäße Nutzung, fremdes Eigentum oder die körperliche Sicherheit von Personen gefährden (Ausnahme § 3 Abs 1 lit b),
oder - die Benutzung des Nachbargrundstückes unzumutbar beeinträchtigt wird (Ausnahme § 3 Abs 1 lit c)
oder - Bäume die physiologische Altersgrenze nach Art und Standort erreicht oder überschritten haben oder sich in einem Zustand befinden, dass ihr Weiterbestand nicht mehr gesichert und daher die Entfernung geboten erscheint (Ausnahme § 3 Abs 1 lit f).
- Sowie bei Infrastruktur- und Straßenbauprojekten der Stadtgemeinde Mödling, da diese besonders im öffentlichen Interesse liegen
Bei Straßenbäumen kann der Stammumfang im begründeten Einzelfall unterschritten werden, der Kronenansatz darf jedoch 200 cm nicht unterschreiten. Begründet ist das dadurch, dass durch verminderten Platz in manchen Straßenzügen oftmals wenig ideale Startvoraussetzungen für Bäume vorliegen und größere Bäume nicht überleben würden.
Baumart: Die Baumart wird im öffentlichen Raum von der Stadtgemeinde Mödling vorgegeben.
Auf privaten Grundstücken kann ohne weitere Rücksprache eine Ersatzpflanzung gem. dem Katalog der Abteilung IV, Dienststelle Forst und Gärtnerei vorgenommen werden. Dieser Katalog enthält zahlreiche Baumarten, die für die aktuellen oder zukünftig vorhersehbaren klimatischen Bedingungen im Stadtgebiet der Stadtgemeinde Mödling besonders gut geeignet sind.
Die Pflanzung anderer geeigneter Baumarten ist im Einzelfall natürlich auch möglich, erfordert aber eine schriftliche Genehmigung der Stadtgemeinde Mödling. Kontaktieren sie hierzu die Stadtgärtnerei – unsere Gärtner*innen stehen gerne mit ihrer Fachexpertise zur Seite.
Baumgrube: Der Wurzelraum pro Ersatzpflanzung muss mind. 4 m³ betragen. Die Baumgrube ist mit geeignetem Substrat herzustellen.
Baumverankerung: In der Anwuchsphase (mind. 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Pflanzung) sind Ersatzpflanzungen mit einer geeigneten Baumverankerung gegen Windwurf zu sichern.
Baumschutzanstrich: Jede Ersatzpflanzung muss bei der Pflanzung mit einem Baumschutzanstrich versehen werden.
Da Jungbäume in ihrer Anwachsphase besonders gefährdet sind, ist eine erneute Nachpflanzung erforderlich, sofern der Baum in den ersten 3 Jahren nach der Pflanzung Schäden zeigt.