Mountainbike-Area Anninger

Mountainbiken im Biosphärenpark Wienerwald

Mountainbiken ist eine moderne und beliebte Freizeitsportart. Solange die Biker auf den ausgewiesenen Routen bleiben und sich an die offiziellen „Öffnungszeiten“ halten, herrscht seitens des Waldeigentümers großes Verständnis. Bitte beachten Sie, dass das Verlassen der ausgewiesenen Routen nicht erlaubt ist! Das Fahren quer durch den Wald bewirkt eine Störung der Wildtiere und führt zu teils erheblichen Schäden an der Bodenvegetation und am Waldboden.

Die Mountainbike-Area Anninger wurde durch gemeinsame Gespräche von Grundeigentümern, der Bike Community und Gemeinden ermöglicht. Es wurden attraktive Trailabfahrten geschaffen, um die Anninger Forststraße zu entlasten und wo möglich und nötig den Fuß und Radverkehr zu trennen. So entstand ein Streckennetz von 6 Trails mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und eine Reihe an Wegen und Routen, die sehr vielfältig miteinander zu Runden kombiniert werden können.

Für das Fortbestehen dieses gemeinschaftlichen Projektes sind die Fair-Play-Regeln und die Einbahnregelungen auf der Anninger Forststraße und im Bereich des Richardshofs selbstverständlich zu beachten!

Eine junge Frau fährt auf einem Mountainbike im Wald.Auch Profibikerin Lisa Ribarich schätzt die Vielfalt und Qualität der ausgewiesenen Mountainbike-Strecken der MTB-Arena Anninger!

Aus Liebe zum Biosphärenpark Wienerwald

Der Mödlinger Stadtwald beherbergt eine unglaubliche Artenvielfalt. Er liegt im Biosphärenpark Wienerwald und im Europaschutzgebiet Natura 2000 Wienerwald-Thermenregion. Mit dem Einhalten der Fair-Play-Regeln leistet jeder Mountainbiker seinen Beitrag zu einem zukunftsfähigen Erholungs- und Lebensraum. 

Mountainbiken:

  • Das Mountainbiken ist im Wald nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt.
  • Von 1. November bis 28. Februar herrscht im Biosphärenpark Wienerwald Winterruhe, das Mountainbiken ist in diesem Zeitraum verboten.
  • Die Benützung der markierten Radrouten ist nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet:
    März, Oktober                       09.00 - 17.00
    April, September                  08.00 - 18.00
    Mai – August                          07.00 - 19.00
  • Mountainbiker, die Forststraßen und Wanderwege ohne Zustimmung des Waldeigentümers benützen oder durch den Wald fahren, machen sich gemäß § 33 Abs. 2, Ziffer 3 des Forstgesetzes 1975 strafbar. 

Allgemein gilt

  • Bitte verhalten Sie sich wie Gäste im Wald, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal.
  • Grundsätzlich dürfen Waldflächen nur zwischen 1 Stunde nach der Morgendämmerung betreten werden und müssen 1 Stunde vor der Abenddämmerung verlassen werden.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Waldbenutzerinnen und Waldbenutzer.
  • Den Abfall bitte wieder mit nach Hause nehmen, er kann für Tiere gefährlich werden oder einen Waldbrand auslösen!

Weitere Informationen

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