Die Parkscheine können bei allen mit dem blauen LOGO "Parkscheinshop" gekennzeichneten Geschäften gekauft werden.
Alle Informationen zur Parkraumverordnung sind auf der Rückseite des Parkscheines abgedruckt (ausgenommen Automatentickets).
Wie entwertet man Parkscheine richtig?
Es gelten ausschließlich Parkscheine mit dem Vermerk "Parkschein der Stadt Mödling" am Kopf des Scheines.
Der Parkschein muss durch deutliches und haltbares Ankreuzen (am besten mit Kugelschreiber) der Felder Monat / Tag / Stunde / Minute und Jahreszahl entwertet werden. Sie müssen unbedingt alle Rubriken ausfüllen, sonst ist der Parkschein nicht richtig entwertet!
Anzukreuzen ist immer die Ankunftszeit. Eine angefangene Viertelstunde kann unberücksichtigt bleiben, zum Beispiel: Ankunftszeit: 10.06 Uhr, am Parkschein anzukreuzen: Stunde 10 und Minute 15. Bei ganzer Stunde ist unbedingt auch die 0 anzukreuzen (z.B.: Stunde 9, Minuten: 0).
Die Entwertung eines Parkscheines hat auch dann zu erfolgen, wenn das Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der Kurzparkzone abgestellt wird.
Wenn Sie den Parkschein irrtümlich falsch ausfüllen, so müssen Sie ihn wegwerfen. Eine Korrektur ist nicht erlaubt. Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem dieser Parkscheine dieselbe Ankunftszeit anzukreuzen.
Eine Parkuhr ist in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen nicht zulässig.
Auf dem lila 15-Minuten-Parkschein ist die genaue Ankunftszeit durch Eintragung der Stunde und der Minute anzugeben. Bei einstelliger Angabe ist eine Null vorzusetzen.
Nicht erlaubt sind:
- Die gleichzeitige Verwendung von mehreren violetten 15-Minuten-Parkscheinen.
- Die Kombination eines 15-Minuten-Parkscheines mit roten, blauen oder grünen Parkscheinen.
- Die Verwendung von mehreren Parkscheinen, deren gesamte Parkdauer die höchstzulässige Parkdauer überschreitet