Abteilung Stadtamtsdirektion

Zuständige Stadträte:

Allgemeine Referats-Zuständigkeiten

Büro des Bürgermeisters und des Stadtamtsdirektors, Aufsicht über das Sekretariat der Abteilung I, Schriftverkehr für Bürgermeister und Stadtamtsdirektor, Schriftführung Gemeinderat, Vertretung der Schriftführung des Stadtrates, Abfertigung und Ablage aller Protokolle der Gemeinderatsausschüsse, Glückwunschschreiben und Ehrengaben, Schulmatrik, allgemeine Wahlarbeit.

Abteilungsleiter
Hofrat Mag. Raimund Schneider, Abteilungsleiter, Stadtamtsdirektor
Mag.a MA, MBA Julia Heinisch (1. Stadtamtsdirektor-Stv.)
Mag. Thomas Kramsall (2. Stadtamtsdirektor-Stv.)

Referat Recht und Verwaltung

Referat Stadtprokuratur

Rechtsberatungstätigkeit aller Abteilungen der Stadtgemeinde Mödling in Verwaltungsangelegenheiten auf erstinstanzlicher Ebene insbesondere zu den Materien Baurecht, Raumordnungsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsrecht, Straßenrecht, Dienstrecht, Melderecht, Wahlrecht und Umweltschutzrecht, Rechtshilfeersuchen in Verwaltungsangelegenheiten I. Instanz, Veranstaltungsbewilligungen, örtliche Sicherheitspolizei, Erstellung von Verordnungen nach der StVO, dem Pyrotechnikgesetz und dem NÖ Straßengesetz, Ausnahmegenehmigungen nach der StVO.

Abteilungsleiter
Mag. Thomas Carl Kramsall, 2. Stadtamtsdirektor-Stellvertreter

Kanzlei Bürgermeister, Stadtamtsdirektion und Abteilung I

Referat Personalamt

Referat Meldeamt, Fundamt und Wahlamt

Referat Bezirksalarmzentrale und Warnzentrale, Zivilschutz und Katastrophenschutz sowie interner vorbeugender Brandschutz


Kontakt

Recht und Verwaltung;
Stadtprokuratur;
Personalamt;
Melde- Fund- und Wahlamt;
Bezirksalarm- und Warnzentrale, Zivil- und Katastrophenschutz sowie interner vorbeugender Brandschutz

Kontaktdaten von Abteilung Stadtamtsdirektion
ZimmerStadtamt, 1. Stock, Zimmer 103
Telefon+43 2236 400 102
Faxnummer+43 2236 233 73
E-Mail (offiziell)amtsdirektion@moedling.at

Leitung

Leitung-Stv.

Leitung-Stv.

MitarbeiterInnen

Formulare

  • Ansuchen um Bewilligung eines Gelegenheitsmarktes gemäß § 286 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO 1994)
  • Einfahrtsgenehmigung in die Fußgängerzone
    Hinweis
    Hinweis

    Ich nehme zur Kenntnis, dass die Eingabegebühr EUR 14,30 beträgt und die Verwaltungsabgabe im Falle einer positiven Erledigung in Höhe von EUR 41,20 zu bezahlen ist. Unabhängig von der Art der Erledigung ist eine Eingabegebühr von 14,30 EURO zu bezahlen.

    Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung eine Vorlaufzeit von 3 Werktagen benötigt!

    Als Kaution für den Pilomaten-Schlüssel (Chip) ist ein Betrag von 500 Euro in bar zu hinterlegen! 

    Achtung:

    • Durchfahren als Abkürzung sowie Halten und Parken sind in der Fußgängerzone verboten. 
    • Ladetätigkeiten sind erlaubt, das Laufen-Lassen des Motors während der Ladetätigkeit ist dabei untersagt.
    • Gewichtsbeschränkung von 7,5 Tonnen, das Fahrverbot am Freitag von 8 bis 10 Uhr sowie Schrittgeschwindigkeit in der FuZo bitte beachten.

    Zu folgenden Zeiten ist die Zufahrt in die Fußgängerzone für Lieferzwecke ohne Genehmigung erlaubt: 

    Mo – Do, Sa und So 6 bis 10 Uhr, Fr 6 – 8 Uhr (wegen Wochenmarkt)
    Mo – So 14 bis 15 Uhr und 18 bis 20 Uhr

    Datenschutz-Hinweis:
    Ich nehme zur Kenntnis, dass die in diesem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung des Antrages von der Stadtgemeinde Mödling gespeichert und verarbeitet werden.
    Ich nehme zur Kenntnis, dass die in diesem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung an andere Behörden weitergegeben werden, sofern es die Bearbeitung des Antrages erfordert.
    Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausnahmslos im Rahmen der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutz-Anpassungsgesetz in der geltenden Fassung.

  • Meldezettel (331 KB)
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