Veranstaltungsanmeldung

Veranstaltungen können in der Stadtprokuratur angemeldet werden.


So melden Sie Ihre Veranstaltung an

Veranstaltungen (dazu zählen auch öffentliche Filmvorführungen) sind - sofern sie in Mödling stattfinden - mittels nachstehendem Formular spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.

Sollte jedoch die Anzahl der Personen, die gleichzeitig anwesend sein können, 3.000 übersteigen oder die Projektionsfläche bei Filmvorführungen größer als 9m² sein, so ist diese Veranstaltung bereits spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Bezirkshauptmannschaft anzumelden. 

Wie melde ich an?
Eine Anmeldung ist nur bei einer bereits bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätte zulässig - Fragen Sie den Eigentümer Ihres Veranstaltungsortes danach!

Die Bewilligung einer Veranstaltungsbetriebsstätte muss bei der Stadtgemeinde beantragt werden – nähere Infos erhalten Sie telefonisch oder unter Veranstaltungen - Land Niederösterreich (noe.gv.at).

Planen Sie eine Veranstaltung im öffentlichem Raum auf Flächen der Stadtgemeinde Mödling ist außerdem ein Antrag auf Gebrauchserlaubnis zu stellen!

Zusätzlich benötigen Sie für jede Veranstaltung auf öffentlichem Gut (Parks, Fußgängerzone, Plätze,…) ein mit dem Abfallwirtschaftsreferat abgestimmtes Abfallwirtschaftskonzept!

Zur Anmeldung Ihrer Veranstaltung können Sie entweder das untenstehende Online-Formular verwenden oder durch Auswahl „Weitere..“ und „PDF-Ansicht“ das Formular für eine elektronische oder postalische Übermittlung speichern.

Möchten Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender "Was ist Los in Mödling" angezeigt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Referat „Kultur, Jumelage und internationale Beziehungen“ auf. 

Bei der Anmeldung vorzulegende Unterlagen

  1. Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  2. Lageplan
  3. Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte bzw. bei Zelten, ähnlichen mobilen Einrichtungen oder bei Nutzung technischer Geräte durch die Besucher die Bescheinigung über die Zertifizierung oder Bestätigung eines Fachkundigen
  4. Sicherheitstechnisches Konzept (z.B. erforderlicher Zivilingenieur bei Aufbauten, Bühnen, etc.)
  5. Brandschutztechnisches Konzept (Bezugnahme auf existierende Brandschutzpläne der Veranstaltungsbetriebsstätte, Zivilingenieur od. Baumeister bei Aufbauten etc., eventuell abgestimmt mit der Feuerwehr)
  6. Rettungstechnisches Konzept (eventuell abgestimmt mit der Rettungsdienststelle)
  7. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung bei einer Veranstaltung, bei der die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, die Zahl 500 übersteigt bzw. bei Veranstaltungen, bei denen im besonderen Maße die Gefahr von Unfällen gegeben ist (z.B. Motorsportveranstaltungen)
  8. Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände (bei Veranstaltungen im Freien)
  9. Bei Veranstaltung auf öffentlichen Gut der Stadtgemeinde Mödling ist jedenfalls ein mit dem Abfallwirtschaftsreferat abgestimmtes Abfallvermeidungskonzept beizulegen.
  10. Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft (bei Veranstaltungen im Freien)
  11. Darstellung der Verkehrssituation unter Anschluss eines Verkehrskonzeptes

Zuständig

Formulare