Waldbrandverordnung ist in Kraft

Die Klimakrise erhöht die Waldbrandgefahr –Waldbrandverhütung ist oberstes Gebot!

 85 Prozent aller Waldbrände in Österreich sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Die Hauptursachen sind weggeworfene Zigaretten, Brennglaswirkung von Glasscherben, außer Kontrolle geratene Lager- und Brauchtumsfeuer, heiße Auspuffrohre bei Parken über trockenem Gras oder Brandstiftung. Für nur circa 15 Prozent aller Waldbrände ist ein Blitzschlag verantwortlich. Aufgrund der immer höher werdenden Temperaturen, geringer Luftfeuchtigkeit, starkem Wind und trockenen Böden können sich Waldbrände oft schnell ausbreiten und sind besonders in unwegsamen Gelände nur schwer zu löschen. Der Stadtwald Mödling liegt direkt am Ostrand des Kalkwienerwaldes mit großen Schwarzföhrenbeständen. Die Schwarzföhre enthält viel Harz und sind besonders die Nadeln reich an ätherischen Ölen. Die Schwarzföhre kann dadurch als Brandbeschleuniger wirken.

Diagramm

In besonders waldbrandgefährdeten Gebieten, wie dem Osten Niederösterreichs wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden in Kooperation mit den Blaulichtorganisationen Waldbrandpräventionspläne und Waldbrandeinsatzpläne, welche für alle Verantwortlichen verbindlich sind, erstellt. Die Stadtgemeinde Mödling, als besonders betroffene Gemeinde, hat bei der Erstellung aktiv mitgearbeitet und Erfahrungen eingebracht. 

Waldbesucherinnen und -besucher haben neben einem achtsamen Umgang die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling strikt zu beachten, das heißt, es gilt im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling im Wald und in Waldnähe folgendes: 

  • jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
  • das Rauchen sowie
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
  • die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

sind verboten!

Forststadtrat Lindebner appelliert an die Vernunft der Waldbesucherinnen und -besucher, sich an die oben genannten Verbote und Gebote, zum Schutz des Waldes, auch als ganz besonderen Lebensraum, zu halten. Bei Feststellung eines Waldbrandes ist sofort die Feuerwehr, Notrufnummer +43 122, zu verständigen.