Winterdienst-Broschüre gibt Auskunft zum richtigen Räumen und Streuen.
Gemäß § 15 der Ortspolizeilichen Umweltschutzverordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Mödling vom 12.03.2010 ist das Ausbringen von Abtaumitteln gegen Eis und Schneekälte verboten. Dieses Verbot gilt jedoch dann nicht, wenn es aufgrund von extremen Witterungsverhältnissen (insb. Glatteis) notwendig ist, derartige Mittel einzusetzen, um die Sicherheit von Personen und des Verkehrs gewährleisten zu können (§ 16 Ortspolizeiliche Umweltschutzverordnung).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein grundsätzliches Salzstreuverbot gem. ortspol. USVO besteht.
Eigentümer von Liegenschaften haben laut Straßenverkehrsordnung die Verpflichtung, den Gehsteig vor ihren Grundstücken zu säubern. Dies gilt über die gesamte Breite, auch bei Gehsteigverbreitungen. Außerdem gilt die Verpflichtung das gesamte Jahr über, wird aber vor allem in den Wintermonaten besonders wichtig. Über das richtige Schneeräumen und Streuen gibt die Winterdienstbroschüre Auskunft, die die Stadtgemeinde Mödling herausgibt.
„Wir wollen den Liegenschaftseigentümern eine umfassende Information zukommen lassen, welche Maßnahmen vor allem im Winter und im Frühjahr durchzuführen sind“, erklärt die zuständige Stadträtin Franziska Olischer. Die Broschüre umfasst daher eine Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, gibt Auskunft über erlaubte, nicht erlaubte sowie umweltfreundliche Streumittel, enthält eine Übersicht zu den Boxen mit kostenlosem Streusplitt und vieles mehr", so Franzsika Olischer.
Vizebürgermeisterin Franziska Olischer mit einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wirtschaftshofes, die auch für den Winterdienst im Einsatz sind.
Was Private vor ihren Liegenschaften zu machen haben, erledigen der Winterdienst und die Straßenreinigung der Stadtgemeinde Mödling auf den 72 Kilometern Gemeindestraßen und auf 26 Kilometern Gehwegen. Weiters werden 42.000m² Parkanlagen und Parkplätze sowie 15 Stiegenanlagen betreut. Händische Schaufeldienste räumen Schutzwegstellen und Übergänge.
Die 14 Kilometer Bundesstraßen auf Mödlinger Stadtgebiet werden nicht von der Stadtgemeinde Mödling sondern der Straßenmeisterei des Landes Niederösterreich betreut.
![Stadtgemeinde Mödling Foto für Alle Infos zum Winterdienst]()
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