40er-Beschränkung ist rechtens

21.01.2019 15:06

Verfassungsgerichtshof bestätigt 40 km/h-Verordnung für Mödling.

Im Jahr 2008 hat die Stadtgemeinde Mödling gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft Mödling eine flächendeckende 40km/h Beschränkung für das gesamte Ortsgebiet von Mödling erlassen. Ziel dieser Verordnung war, eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der damals bestehenden unterschiedlichen Verordnungen über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen und sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Umweltschutz entsprechend Rechnung zu tragen. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung hat sich die Jahre über gut bewährt und auch zur einer Verringerung der Unfälle im Straßenverkehr geführt.

40er 

Anlässlich einer polizeilichen Bestrafung wegen Überschreitung der verordneten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h wurde der Verfassungsgerichtshof angerufen und die höchstrichterliche Überprüfung der Verordnung beantragt. Mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2018, Zl. V 16/2018-15 hat der Verfassungsgerichtshof die Gesetzmäßigkeit der 40 km/h Verordnung festgestellt und damit bindend dargelegt, dass im Ortsgebiet von Mödling die verordnete Beschränkung zu Recht besteht.

Die Stadtgemeinde Mödling ist über diese Bestätigung sehr erfreut, da sie beweist, dass die verkehrspolitischen Erwägungen sowohl in der praktischen Auswirkung als auch im rechtlichen Beweis als richtig erkannt wurden. Alle Verkehrsteilnehmer werden daher ersucht, die verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung zu beachten, da nunmehr bindend feststeht, dass eine Überschreitung derselben jedenfalls zu einer Ahndung durch die Polizei bzw. durch die Bezirkshauptmannschaft als Strafbehörde führen kann.