Einfahrtsgenehmigung in die Fußgängerzone

Bitte beachten Sie die Einfahrtszeiten (offene Poller):

Täglich von 6 bis 10 Uhr, 14 bis 15 Uhr und 18 bis 20 Uhr.
(ausgenommen Freitag, Einfahrt nur von 6 bis 8 Uhr möglich)

Zuständig

Formulare

  • Abteilung Stadtamtsdirektion
    • Einfahrtsgenehmigung in die Fußgängerzone
      Hinweis
      Hinweis

      Ich nehme zur Kenntnis, dass die Eingabegebühr EUR 14,30 beträgt und die Verwaltungsabgabe im Falle einer positiven Erledigung in Höhe von EUR 41,20 zu bezahlen ist. Unabhängig von der Art der Erledigung ist eine Eingabegebühr von 14,30 EURO zu bezahlen.

      Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung eine Vorlaufzeit von 3 Werktagen benötigt!

      Als Kaution für den Pilomaten-Schlüssel (Chip) ist ein Betrag von 500 Euro in bar zu hinterlegen! 

      Achtung:

      • Durchfahren als Abkürzung sowie Halten und Parken sind in der Fußgängerzone verboten. 
      • Ladetätigkeiten sind erlaubt, das Laufen-Lassen des Motors während der Ladetätigkeit ist dabei untersagt.
      • Gewichtsbeschränkung von 7,5 Tonnen, das Fahrverbot am Freitag von 8 bis 10 Uhr sowie Schrittgeschwindigkeit in der FuZo bitte beachten.

      Zu folgenden Zeiten ist die Zufahrt in die Fußgängerzone für Lieferzwecke ohne Genehmigung erlaubt: 

      Mo – Do, Sa und So 6 bis 10 Uhr, Fr 6 – 8 Uhr (wegen Wochenmarkt)
      Mo – So 14 bis 15 Uhr und 18 bis 20 Uhr

      Datenschutz-Hinweis:
      Ich nehme zur Kenntnis, dass die in diesem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung des Antrages von der Stadtgemeinde Mödling gespeichert und verarbeitet werden.
      Ich nehme zur Kenntnis, dass die in diesem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung an andere Behörden weitergegeben werden, sofern es die Bearbeitung des Antrages erfordert.
      Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausnahmslos im Rahmen der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutz-Anpassungsgesetz in der geltenden Fassung.