Öffentliche Stellen haben vielfältige Maßnahmen ergriffen!
Die energiewirtschaftliche- und politische Situation ist national wie auch international derzeit sehr angespannt. Die damit verbundenen, extremen Energiepreissteigerungen sollen durch verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und Zuschüsse etwas gedämpft werden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Zuschüsse.
Maßnahmen der Bundesregierung und des Landes Niederösterreich
Stromkostenbremse
Sie wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Teilbetragszahlungen und den Stromrechnungen wirksam und gilt gemäß des Bundesministeriums aktuell bis zum 30. Juni 2024, wobei diese gemäß der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wird.
Als unterer Schwellenwert werden 10 Cent netto pro kWh bis zum Grundbedarf von 2.900 kWh, welche automatisch auf der Stromrechnung des Energielieferanten abgezogen wird. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro kWh. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/stromkostenbremse.html
https://www.e-control.at/stromkostenbremse#:~:text=Ab%201.,Antworten%20zu%20diesem%20neuen%20Instrument.
Klimabonus
Der Klimabonus wird für alle BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich ausbezahlt und ist regional gestaffelt. Der Klimabonus besteht aus einem pauschalen Sockelbetrag und einem abgestuften Regionalausgleich, dessen Höhe vom Wohnsitz abhängt. Die Höhe beträgt zwischen € 110,- und € 220,-.
Den Klimabonus bekommen alle natürlichen Personen, die den Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate (183 Tage) in Österreich haben – unabhängig von Alter und Staatsbürgerschaft. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr steht der halbe Klimabonus zu.
Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten für das Jahr 2023 mit 220 Euro den Sockelbetrag und den maximalen Regionalausgleich. Der Wohnort ist für diese Personen nicht entscheidend.
Die Auszahlung erfolgt ohne zusätzliche Antragstellung über das eigene Bankkonto, sofern aktuelle Kontodaten erfasst sind und andernfalls als Gutschein per Postzustellung. Die Auszahlung erfolgt im Herbst des jeweiligen Jahres. Die Auszahlung des Klimabonus 2023 erfolgt(e) ab Herbst 2023.
Für 2024 wurde eine leichte Erhöhung des Klimabonus angekündigt, jedoch gibt es seitens des Bundesministeriums dazu noch keine konkreten Informationen. Die genaue Höhe des Klimabonus 2024 soll im ersten Halbjahr 2024 festgelegt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter:
Klimabonus (oesterreich.gv.at)
Klimabonus: So bekommen Sie Ihr Geld
Maßnahmen Land Niederösterreich
NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/24
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an das Sozialreferat unter Tel. +43 2236 400 200 bzw. +43 2236 400 203 oder per mail unter sozialamt@moedling.at
Voraussetzungen:
- Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
- Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html