Zahl: STAD-P-1/St-75/2-2026
Gemäß § 2 Abs 3 NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1976 (NÖ GVBG 1976) bzw. gemäß § 10 Abs 7 NÖ Gemeindebedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025) wird die Stelle der
Leitung des Standesamtes und der Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Mödling (m/w/d)
ausgeschrieben.
Das Standesamt und die Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Mödling sind in Form eines Gemeindeverbandes organisiert, dem sämtliche Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Mödling angehören. Als die mit der Leitung beauftragte Person sorgen Sie gemeinsam mit neun Bediensteten für den reibungslosen Ablauf der Verwaltung dieser Dienststelle. Mit rund 1.200 Hochzeiten pro Jahr zählt das Standesamt Mödling zu den beliebtesten Hochzeitsörtlichkeiten im Land Niederösterreich. Sonderhochzeiten werden auch regelmäßig außerhalb der Diensträumlichkeiten in den Bezirksgemeinden durchgeführt. Für die Registrierung von Geburten ist vormittags eine eigene Dependance („Baby-Point“) im Landeskrankenhaus Mödling eingerichtet. Die Anstellung erfolgt gemäß den Bestimmungen des NÖ GVBG 1976/NÖ GBedG 2025 bei der Stadtgemeinde Mödling.
Allgemeine Anforderungen:
Neben den allgemeinen Aufnahmeerfordernissen gemäß dem NÖ GVBG 1976/NÖ GBedG 2025 (österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, volle Handlungsfähigkeit, einwandfreies Vorleben, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst) erwarten wir umfangreiche Vorkenntnisse in Bezug auf den Verwaltungsbetrieb von Standesämtern und Staatsbürgerschaftsevidenzstellen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis; von Vorteil ist weiters, wenn Sie bereits über einschlägige Führungserfahrung verfügen.
Ausbildung:
· Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Bürolehre oder Handelsschule) oder abgelegte Reifeprüfung.
· Abgelegte Fachprüfung für Standesbeamte und Staatsbürgerschaftsevidenzführer wird vorausgesetzt.
· Abgelegte Dienstprüfung für den Verwaltungsfachdienst bzw. den gehobenen Verwaltungsdienst ist von Vorteil.
Arbeitsplatzspezifische Kompetenzen:
· Führungskompetenz, Problemlösungs- und Konfliktmanagementkompetenz
· Hands-on Mentalität – Eigeninitiative, Durchsetzungskraft, strukturierte sowie handlungs- und zielorientierte Arbeitsweise.
· Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schnittstellen, Belastbarkeit und Sorgfalt sowie Fähigkeit zur fristgerechten Erledigung von Aufgaben.
· Kommunikative Kompetenz im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Kooperationspartnerinnen und -partner sowie Behörden.
· Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Präsentationsfähigkeit.
· Ausgezeichnete Kenntnis der fachspezifischen Rechtsmaterien wie insbesondere Personenstandsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Gemeinde- bzw. Verbandsrecht samt den bezughabenden Verordnungen und Richtlinien.
· Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office).
· Führerschein der Gruppe B und Bereitschaft für Tätigkeiten auch an Wochenenden (Sonderhochzeiten).
· Bereitschaft zur Weiterbildung.
Unser Angebot:
Die Tätigkeit ist auf Basis einer Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden) durchzuführen. Die Einstellung bzw. Betrauung mit der Leitung erfolgt vorerst befristet mit der Option auf eine unbefristete Verlängerung.
Die Position ist gemäß NÖ GVBG 1976 mit der Entlohnungsgruppe 5 (Grundverwendung) und mit der Funktionsgruppe 7 bzw. gemäß NÖ GBedG 2025 mit der Verwendungsgruppe V1 und mit der Funktionsgruppe FL2 bewertet.
Wenn Sie an dieser herausfordernden Position Interesse haben, dann schicken Sie uns Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen bis 19. Mai 2026 an die Stadtgemeinde Mödling, Pfarrgasse 9, 2340 Mödling, z.H. Personalamt bzw. an die E–Mail–Adresse: personalamt@moedling.at.
Etwaige anlässlich der Bewerbung entstehende Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder, Kosten für die Erstellung von Unterlagen, etc.) werden nicht ersetzt. Im Sinne des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes wenden wir uns gleichermaßen an interessierte Personen jeglichen Geschlechts.
Mödling, am 20. April 2026
Die Bürgermeisterin:
Silvia Drechsler e.h.