An- und Abmeldung des Hundes

Gemäß § 4 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde unverzüglich in jener Gemeinde zu melden, in denen die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hauptwohnsitz hat.

Ihr Weg zur korrekten Anmeldung

Um einen Hund in Mödling korrekt und bequem anzumelden, bietet Ihnen die Stadtgemeinde Mödling ein online-Formular mit der Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Beilagen: 

Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung: Hundeanmeldung

Sollte Ihnen die online-Anmeldung nicht möglich sein, kommen Sie gerne persönlich bei der Servicestelle am Stadtamt vorbei. Öffnungszeiten der Servicestelle: Montag 7.30-16 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7.30-15 Uhr, Donnerstag 7.30-18 Uhr und Freitag 7.30-13 Uhr.

Folgende Angaben müssen gemacht und folgende Nachweise erbracht werden:

  • Name und Hauptwohnsitz
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Name und Adresse jeder Person bzw. jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Informationen finden Sie weiter unten)
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Impfpass des Hundes
  • Lichtbildausweis (nur bei persönlicher Vorsprache)

Mit 1. Juni 2023 ist die Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz in Kraft getreten, die die Erbringung der oben genannten Dokumente erforderlich macht.

Bitte beachten Sie: Der Sachkundenachweis muss pro Hundehalterin/Hundehalter nur einmal erbracht werden und gilt danach für alle weiteren Hunde, die auf diese Person angemeldet werden! Die absolvierte Sachkunde haftet also immer an der Person und gilt daher für alle gehaltenen Hunde.

Besondere Bestimmungen für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde:

Kosten für die Hundeabgabe:

Pro Kalenderjahr € 60,-- / Hundemarke einmalig € 1,75

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde: Pro Kalenderjahr € 100,-- / Hundemarke einmalig € 4,--

Ermäßigungen: Gibt es für Nutzhundebesitzer (Pro Kalenderjahr € 6,54) gem. § 3 NÖ Hundeabgabegesetz und Inhaber der Hundepartnerschaft (Ermäßigung € 20,--).

Informationen zur Heimtierdatenbank / Chip-Registrierung:

Die Eintragung in die österreichische Heimtierdatenbank des Innenministeriums ist seit 2010 verpflichtend. Diese kann kostenpflichtig über Ihre Tierarztpraxis erfolgen oder als kostenloses Service der Stadtgemeinde bei Anmeldung des Hundes durchgeführt werden.

Alle Informationen finden Sie hier: Heimtierdatenbank online-Meldung


Ihr Weg zur korrekten Abmeldung:

Hier finden das Formular zur Löschung/Änderung: Hundeabmeldung oder Änderung

Sollte Ihr Hund bedauernswerterweise verstorben sein, bitte wir um Übersendung einer Euthanasiebestätigung Ihrer Tierarztpraxis. Sollte eine solche nicht vorhanden sein, bitten wir Sie, telefonisch Kontakt mit der Servicestelle unter +43 2236 400 140 zur Klärung der Angelegenheit aufzunehmen.

Sollte Ihr Hund an eine andere Person abgegeben werden, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme mit der Servicestelle unter +43 2236 400 140 zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise.

Sollten Sie mit Ihrem Hund in eine andere Gemeinde umziehen, genügt ein kurzes Email an service@moedling.at mit der Bekanntgabe der neuen Meldedaten.

Für alle weiteren Informationen zum Thema „Rund um den Hund“ steht Ihnen die Servicestelle der Stadtgemeinde Mödling jederzeit zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zuständig

Formulare