Das goldene Herz für soziale Verdienste

"Das goldene Herz"

"Das goldene Herz der Stadt Mödling für Verdienste um die Erfüllung der sozialen Bedürfnisse der Stadt Mödling"

STATUTEN

§ 1 Der Gemeinderat kann Personen, die sich durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Funktionäre einer sozialen Vereinigung oder persönlich als sozial engagierte Menschen besondere Verdienste um die Erfüllung der sozialen Bedürfnisse der Bürger von Mödling erworben haben, das "GOLDENE HERZ der Stadt Mödling für Verdienste um die Erfüllung der sozialen Bedürfnisse der Stadt Mödling" verleihen. Voraussetzung für die Verleihung dieses Ehrenzeichens ist, daß der zu Ehrende in Mödling wirkte oder wirkt; oder aber in Mödling wohnte oder wohnt und außerhalb Mödlings wirkte oder wirkt, sofern seine Tätigkeit in uneigennütziger Weise erfolgte, besonders positive Momente für Mödling mit sich brachte oder bringt.

§ 2  Das Ehrenzeichen ist aus Gold und kann in Form einer Nadel (für Herren) oder Brosche (für Damen) verliehen werden. Die Nadel bzw. Brosche werden aus einem Rechteck von 30 mm Höhe und 20 mm Breite gebildet, zeigen ein Herz und weisen die Inschrift "Stadt Mödling Ehrenzeichen für uneigennütziges, soziales Wirken" auf.

§ 3 Voraussetzung für die Verleihung dieses Ehrenzeichens ist eine mindestens 10jährige ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich.

§ 4 Der /die Ausgezeichnete soll anläßlich der Ehrung die Möglichkeit erhalten den im Voranschlag vorzusehenden Betrag von EUR 730,-- (siebenhundertdreißig) für einen bestimmten sozialen Zweck zu widmen. § 4 Die Verleihung des Ehrenzeichens ist insoweit eingeschränkt, als pro Kalenderjahr nur 1 Ehrenzeichen verliehen werden darf.

§ 5 Vorschläge für die Verleihung des Ehrenzeichens sind vertraulich zu behandeln. Die Verleihung des Ehrenzeichens erfolgt durch Beschluß des Gemeinderates mit einfacher Mehrheit.

§ 6 Das Ehrenzeichen ist nach Möglichkeit in Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder gemeinsam mit einem Dekret zu überreichen.

§ 7 Das Recht zum tragen des Ehrenzeichens erlischt: a) durch Widerruf des Gemeinderates mit mindestens dergleichen Stimmenmehrheit, mit der die Verleihung beschlossen wurde, falls sich der Ausgezeichnete unwürdig erwiesen hat; b) wenn der Auszeichnungsträger auf den Besitz der Ehrennadel verzichtet; c) wenn der Auszeichnungsträger wegen einer strafbaren Handlung, die in der Gemeindewahlordnung als Wahlausschließungsgrund angeführt wird, rechtskräftig verurteilt wurde.

§ 8 über die verliehenen Ehrenzeichen ist bei der Stadtgemeinde Mödling, Sozialamt, ein Verzeichnis zu führen.

§ 9 Dieses Statut tritt am 21. Mai 1999 in Kraft.

Eine Gruppe von Personen, die im AK-Saal vor Pflanzen für ein Foto stehen.Das bislang letzte goldene Herz wurde an die langjährige Gemeinderätin und Intiatorin des karitativen Suppenbrunches Evelyne Buchleitner vergeben. Hans Stefan Hintner, Roswitha Zieger, Ulrike Königsberger-Ludwig und Silvia Drechsler gratulierten herzlich.

Die bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger des Goldenen Herzens:

  • 01.10.1999: Pater Johannes Taucher
  • 01.10.1999: StR.a.D. Engelbert Lepic
  • 02.03.2001: Edith Czipetich
  • 27.09.2002: Liselotte Steppan
  • 12.12.2003: Johann Hanny
  • 17.12.2004: Elisabeth Bunka-Peklar
  • 16.12.2005: Wolfgang Kulik
  • 16.12.2006: Christine Eisenmenger
  • 22.06.2007: Anna Maria und Erich Voboril
  • 04.10.2013: Dr. Walter Heckenthaler
  • 27.06.2014: Dr. Maya Kerschbaum
  • 04.05.2018: Franz Fink
  • 14.12.2018: Elisabeth Burkart
  • 08.11.2019: Traude Heylik
  • 01.12.2021: Evelyn Buchleitner