Fairplay-Regeln im Mödlinger Stadtwald

Für ein rücksichtsvolles Miteinander.

Der Mödlinger Stadtwald ist etwas ganz Besonderes. Er beherbergt eine unglaubliche Artenvielfalt und liegt im Landschaftsschutzgebiet Wienerwald, im Naturpark Föhrenberge, im Biosphärenpark Wienerwald und im Europaschutzgebiet Natura 2000 Wienerwald-Thermenregion. Der Mödlinger Stadtwald ist aber vor allem auch Erholungsraum. Viele Menschen verbringen regelmäßig ihre Freizeit im Wald beim Spazieren, Wandern, Natur genießen, zum Kraft tanken, Geocaching oder Mountainbiken. Damit der Wald weiterhin diese Erholungsfunktion erfüllen kann, braucht es aber ein rücksichtsvolles Miteinander aller Nutzerinnen und Nutzer und einen respektvollen Umgang mit dieser einzigartigen Landschaft.

DANKE für das Einhalten der FAIRPLAY-Grundsätze! 

Bild von Wald

Allgemeine Regeln:

  • Bitte verhalten Sie sich wie Gäste im Wald, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal.
     
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Waldbenutzerinnen und Waldbenutzer.
     
  • Bitte auf markierten Wegen bleiben, zum Schutz der Wildtiere und der Bodenvegetation.
     
  • Den Abfall bitte wieder mit nach Hause nehmen, er kann für Tiere gefährlich werden oder einen Waldbrand auslösen!

 Hunde:

  • Bitte leinen Sie Ihren Hund im Wald aus Rücksicht auf Wildtiere an - auch zur Sicherheit des Hundes, denn bei Kontakt mit Wild oder Aas kann es zur Übertragung von Krankheiten kommen. (Es gibt drei ausgewiesene Hundespielwiesen in Mödling).
     
  • Hunde sind in einer Weise zu führen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können (Leine oder Maulkorb). Diese Maßnahmen sorgen für ein sicheres Miteinander – denn häufig haben Menschen (vor allem auch Kinder) Angst vor Hunden.
     
  • Hunde bitte von Biotopen fernhalten - das Baden von Hunden ist verboten! Kröten- und Salamanderbiotop sind absolute Tabuzonen für Hunde. Hier geht der Naturschutz vor anderen Nutzungsaspekten.

  • Alles Rund um den Hund in Mödling finden Sie hier

ein Mann, der mit zwei Hunden spazieren geht

Mountainbiken:

  • Das Mountainbiken ist im Wald nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt (siehe Biker Fairplay – Wienerwald Tourismus) https://www.wienerwald.info/mountainbiker-fair-play)
     
  • Die Benützung der markierten Radrouten ist nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet:
    März, Oktober: 09.00 - 17.00
    April, September: 08.00 - 18.00
    Mai bis August: 07.00 - 19.00 

Zwei Mountainbiker fahren im Wald

Sammeln von Holz:

  • Das Sammeln von Holz im Wald ist nur mit einem Klaubholzschein erlaubt. Wer dies ohne Erlaubnis macht, muss mit zivilrechtlichen Klagen der Eigentümerin/des Eigentümers rechnen.

  • Klaubschein-Vergabe bei Stadtförster Andreas Kaiser
    https://www.moedling.at/Klaubschein-Vergabe_3
     
  • Die Aneignung von stehendem oder geerntetem Holz (z.B. Entwenden bei einem Holzstoß) ist nach dem Forstgesetz verboten. Wer es dennoch macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.

„Sondeln“:

  • Mit einem Metalldetektor durch den Wald zu gehen ist grundsätzlich erlaubt, aber wenn jemand etwas findet, macht er sich spätestens dann strafbar, wenn er danach gräbt. Eine offizielle Genehmigung, nach Bodendenkmälern zu graben, bekommen in Österreich nur Personen mit einem abgeschlossenen Archäologiestudium oder Institute.

Geocaching:

  • Geocaches dürfen in Pflege- und Entwicklungszonen des Biosphärenparks Wienerwald nur in Absprache und mit Einverständnis des Grundeigentümers versteckt werden.
     
  • Das Verstecken von Geocaches in Schutzgebieten, ökologisch sensiblen Gebieten, in Jungwäldern oder in der Nähe von Wildfütterungen oder Jagdeinrichtungen ist verboten.

Weitere Links und Informationen:

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

  • Forstgesetz 1975

  • NÖ Hundehaltergesetz 2023

Buchenwald