Klaubschein-Vergabe

Für das Sammeln bzw. die Aneignung von Holz (auch Klaubholz) bedarf es einer Zustimmung des Waldeigentümers oder der sonstigen Person, der Holznutzungsrechte zukommen.

Persönliche Kontaktaufnahme bitte per Telefon unter +43 664 528 80 54.

Sprechzeiten: Nur nach telefonischer Vereinbarung

Zuständig