Meldebestätigung – Adresse

Verwaltungsabgaben:

• Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10

• Abfrage aus dem zentralen Melderegister: € 3,00


Sollten Sie nicht persönlich zur Beantragung der Meldebestätigung erscheinen können, kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. 

Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht sowie jeweils ein amtlicher Lichtbildausweis der antragstellenden und der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Bei einer schriftlichen Beantragung wird zusätzlich eine Verwaltungsabgabe von € 21,00 verrechnet. Außerdem wird ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.

Die Meldebestätigung kann auch online mit der ID-Austria beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf österreich.gv.at

Zuständig