Wichtige Infos für Wirtschaftstreibende

Update vom November 2023:

Vorab-Information zur Einwegpfand-Verordnung ab 2025

Ab 1. Jänner 2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter (ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks) mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen werden. Jeder Letztvertreiber von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen hat diese, wenn sie restentleert wurden, vom Letztverbraucher gegen Auszahlung des Pfandbetrages zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten zurückzunehmen. Die Rücknahme kann mit Hilfe von Rücknahmeautomaten oder manuell erfolgen.

Mehr dazu auf der Infoseite der Wirtschaftskammer


Förderung für Klein- und Kleinstunternehmer

Auf Grund stark gestiegener Strom- und Heizkosten zahlt die Regierung eine Energiekostenpauschale an Firmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro. Anträge können online von 8. August bis 30. November 2023 über www.energiekostenpauschale.at  gestellt werden. Achtung: Erforderlich für die Antragstellung sind eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). 

Für inhaltliche Fragen zur Förderung, wie zum Beispiel zum Ablauf, zu geltenden Fristen oder zur Berechnung der Förderungshöhe, wurde eine Hotline zur Energiekostenpauschale eingerichtet (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr)
 
HOTLINE ZUR ENERGIEKOSTENPAUSCHALE: +43 1 890 80 6776


Zahlreiche COVID-19-Bestimmungen bis Ende Juni 2023 verlängert.

Abgabe von kostenlosen Antigentests in Apotheken, Durchführung von Impfungen und Testungen durch Ärzte. Damit stehen weiterhin pro Monat fünf kostenlose PCR-Tests zur Verfügung und in anfälligen Einstellungen können weitere Tests bezogen werden. 

Alle Infos dazu finden Sie hier


Corona-Hilfen für Unternehmen.

Noch immer gibt es zahlreiche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmen um die Folgen der Coronakrise möglichst abzufedern. Darunter fallen etwa steuerliche Erleichterungen, Absicherungen und Garantien, finanzielle Zuschüsse oder generelle Entlastungen für die Arbeitgeber.

Alle Infos dazu gibt es auf der Corona-Unternehmenshilfe-Website der Wirtschaftskammer


 In Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen und Betriebe: Die Eckpunkte im Überblick

Förderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft und Industrie. Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Außerdem wurde der Förderzeitraum des Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) bis Ende Dezember 2022 verlängert. 

Alle Informationen zum EKZ


Anmeldung zum Energiekostenzuschuss : Nachfrist von 16. bis 20. Jänner 2023!

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bei der Förderstelle, austria wirtschaftsservice (aws) endet am 28.11.2022!

  • Mit dem Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und teilweise auch Treibstoffe unterstützt werden.
  • Die Voranmeldung ist Voraussetzung um einen Förderantrag stellen zu können (ausgenommen: Pauschalförderung - siehe unten).
  • Innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung erhalten Sie ein E-Mail mit dem Zeitraum, in dem Sie Ihren Antrag stellen müssen.

Wichtig: Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen!

Alle weiteren Infos gibt es auf der AWS-Seite


Nur mehr bis 28.11.: Voranmeldung für Energkiekostenzuschuss!

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bei der Förderstelle, austria wirtschaftsservice (aws) endet am 28.11.2022!

  • Mit dem Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und teilweise auch Treibstoffe unterstützt werden.
  • Die Voranmeldung ist Voraussetzung um einen Förderantrag stellen zu können (ausgenommen: Pauschalförderung - siehe unten).
  • Innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung erhalten Sie ein E-Mail mit dem Zeitraum, in dem Sie Ihren Antrag stellen müssen.

Wichtig: Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen!

Alle weiteren Infos gibt es auf der AWS-Seite


Webinar "Cyber-Security" zum Nachschauen

Die Digitalisierung ist ein großer Innovationstreiber, sowohl auf internationaler Ebene als auch am Wirtschaftsstandort Österreich. Gleichzeitig macht sie Unternehmen aber auch für Cyberattacken angreifbar. Cybersecurity ist ein Thema, das es zu beachten gilt. Deshalb stand das Thema im Mittelpunkt des "WKO am Punkt"-Webinars am 11. November 2022. 

Hier gibt es das gesamte Webinar zum Nachsehen!


Voranmeldung für Energkiekostenzuschuss ab 7. November möglich!

Seit Montag, 7.11.2022 bis einschließlich 21.11.2022 ist die angekündigte Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bei der Förderstelle, austria wirtschaftsservice (aws) möglich. Diese Voranmeldung ist Voraussetzung, um einen Förderantrag stellen zu können (ausgenommen: Pauschalförderung - siehe unten). Innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung erhalten Sie ein E-Mail mit dem Zeitraum, in dem Sie Ihren Antrag stellen müssen. Mit dem Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30% der Mehrkosten für Strom, Erdgas und teilweise auch Treibstoffe unterstützt werden.

Wichtig! Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen: In Ergänzung zum aws Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als 6.666 Euro ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von 2.000 Euro Zuschussbetrag gemäß aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.
HINWEIS: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich.      

Alle weiteren Infos gibt es auf der AWS-Seite


Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe

Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert. Dieser soll die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abfedern. Anträge stellen Sie direkt auf der Seite der Austrian Wirtschaftsservice.

Alle Details finden Sie auf der Infoseite der WK NÖ


Lockerung der Quarantäne-Maßnahmen: FAQ zu Änderungen ab 1. August 2022

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig voraussichtlich bis inkl. 23. Oktober 2022) regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.
 
 Neuerungen 

  • Wegfall der Quarantäneregelung für positiv getestete Personen – stattdessen nur mehr Verkehrsbeschränkungen (laut COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung)
  • Maskenpause: keine FFP2-Maskenpflicht mehr im lebensnotwendigen Handel, Öffis, Apotheken etc. (vorerst bis 23. Oktober)
  • FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr in besonders "vulnerablen Settings" (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime)
  • Impfungen
    • die Mindestabstände zwischen den Impfungen werden aufgehoben
    • die Kombination Impfung + Genesung als G-Nachweis gilt nur mehr bis 11. September (Übergangsregelung)

Arbeitsorte 

  • Es gelten grundsätzlich keine allgemeinen Regelungen mehr für Arbeitsorte.
  • Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsehen kann. 
  • Die 3-G-Nachweispflicht am Ort der beruflichen Tätigkeit ist nur mehr in "vulnerablen Settings" aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime).

Ausnahmen für positiv getestete Mitarbeiter laut COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung